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Montag, 12. September 2011

Stipendien - Info - Fachliteratur







Baudenkmalkurs 2016

vom

05.09.2016 bis zum 02.12.2016


http://www.villafabris.eu/images/docs/corsi/Descr%20CC%20en_2016%20scholarship%20BAK.pdf


Stipendium 2016 / Deutschland:

http://www.zdh.de/themen/gewerbefoerderung/denkmalpflege/stipendienprogramm-thiene.html

Stipendium 2016 / Schweiz

http://www.bak.admin.ch/kulturerbe/04273/04289/05064/index.html?lang=de


Baudenkmalkurs 2015



Stipendium / Schweiz



Link zum Baudenkmalkurs 2014


Link zum BauDenkMal-Intensivkurs 2013

Dokumente / Information für
österreichische Bewerber 2013



Information für
Bewerber aus der Schweiz in 2013




Link zum BauDenkMal-Intensivkurs 2012vom 17. Sept. - 14. Dez. 2012




BAUDENKMALPFLEGEKURSE  


1.  Einleitung 

Baudenkmalpflege braucht theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten. Dazu gehört 
die Kenntnis alter Bauten und ihrer Herstellungstechniken ebenso wie die ihrer Alterung. 
Auch wenn moderne Technik die Analyse von Erhaltungs- oder Verfallszuständen 
erleichtert, braucht der mögliche oder nötige Eingriff das ganze Spektrum historischer und 
heutiger Materialien und Verfahren. Ein Baudenkmalpflegekurs hat also ein Gleichgewicht 
zu finden zwischen Alt und Neu, Wünschbarem und Machbarem, Verantwortung und 
Können. Dazu reichen drei Kursmonate kaum aus; so sollte die Teilnahme an den Kursen 
des Europäischen Zentrums als Vertiefen vorhandener Fähigkeiten gesehen werden und 
als Aufbauen auf einem soliden Fundament. Lebenslanges Lernen ist ein Weg, den man in 
Begleitung gehen sollte. Hier sieht das Zentrum seine Aufgabe, die es mit der aktiven 
Mitarbeit aller Kursteilnehmer zu erfüllen gilt.    

Die Kurse sind berufsübergreifend angelegt, auf Austausch wird ebenso Wert gelegt wie 
auf das Entdecken von Verbindungen zwischen den Gewerken. Vier Kurse werden, 
abhängig von der Nachfrage und den technischen Gegebenheiten, in Theorie und Praxis 
gleichzeitig und gemeinsam angeboten:  

CC 1  Erhalten von Stein 
CC 3  Erhalten von Stuck 
CC 4  Erhalten von Wandmalerei 
CC 5  Erhalten von Holz 

Jeder Kurs fokussiert auf die Internationalen Chartas über die Restaurierung sowie auf die 
Erhaltungstechniken der unterschiedlichen europäischen Länder. Im Europäischen Zentrum 
ist es möglich, einem gesamten Restaurierungs- bzw. Erhaltungsablauf zu folgen, von der 
Theorie über die Untersuchungen und Analysen zur Sammlung von Informationen bis zur 
Umsetzungsphase auf der Baustelle. Die Baustellenpraxis erfolgt im Sitz des Zentrums, wo 
die Kursteilnehmer an extra ausgewählten Objekten eingreifen können. Die spezifischen 
Inhalte der fünf Gewerke sind unter Punkt 7. beschieben.  

2.  Teilnahmevoraussetzungen 

Zu erbringen ist der Nachweis  

 
 einer handwerklichen Ausbildung und von mindestens 1 Jahr praktischer Erfahrung in 
der Denkmalpflege oder 
 
 einer akademischen oder technischen Ausbildung, handwerklicher Fertigkeiten und von 
mindestens 1 Jahr praktischer Erfahrung in der Denkmalpflege.  

Zusätzlich muss eine der vier Zentrumssprachen - Deutsch, Französisch, Englisch, 
Italienisch - verstanden und gesprochen werden. 


3.  Kursablauf 

Der Kurs besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische 
Unterricht erfolgt fachübergreifend für alle Gewerke und findet vorwiegend im Zentrum statt. 
Die praktische Arbeit wird von den jeweiligen Baustellen bestimmt. Sie dient als 
Orientierung für den theoretischen Unterricht. Spezifische Techniken werden in den 
Werkstätten des Zentrums geübt, bevor sie am Objekt verwendet werden. Mobile Teile 
werden bei Bedarf in den Werkstätten bearbeitet.  

Die Lehrer in Theorie und Praxis sind im In- und Ausland anerkannte Dozenten, 
Handwerksmeister und Restauratoren mit langjähriger Berufserfahrung. 

Der theoretische Unterricht wird konsekutiv in die entsprechenden Sprachen übersetzt, für 
die praktische Arbeit stehen mindestens zweimal wöchentlich Dolmetscher bereit.  

Der Unterricht findet normalerweise von montags bis freitags, 8 Stunden täglich, und 
gelegentlich auch am Wochenende statt. Teilnahme ist Pflicht, wird täglich registriert und ist 
Voraussetzung für die Einschreibung zur Abschlussprüfung und den Erhalt des Zeugnisses. 

Die Teilnehmer müssen sich an die Hausordnung des Zentrums halten, die sie bei ihrer 
Ankunft bekommen. 

Das Zentrum behält sich die Möglichkeit vor, einen Kurs abzusagen, falls die Mindest- 
teilnehmerzahl nicht erreicht wird. 


4.  Programm 

Der Kurs sieht eine Gesamtstundenzahl von 500 Stunden vor, die, nach Modulen geordnet, 
zwischen Theorie und Praxis aufgeteilt sind. 

a) Theoretischer Unterricht  

 Modul 1:  Baugeschichte     
 Modul 2:  Materialien und ihr Verhalten          
 Modul 3:  Analyse und Dokumentation           
 Modul 4:  Grundlagen der Denkmalpflege            
  
b) Praktische Arbeiten  

 Modul 5:  Zeichnen und Bauaufnahme                   
 Modul 6:   Werkstattübungen                                        
 Modul 7:  Baustellenpraxis                                           
  
c) Modul 8:  Besichtigungen und Exkursionen                          
d) Modul 9:  Italienisch                                                  
e)   Modul 10:  Prüfungen                                 
  
Die zwischen Theorie und Praxis aufgeteilte Stundenzahl wird den Erfordernissen der 
Baustellen angepasst. 



5.  Projekt Thiene 

Die Teilnehmer sollten während des Kurses und außerhalb des Unterrichts ein 
Forschungsprojekt ihrer Wahl zu einem Thema vor Ort bearbeiten. Es kann ein Gebäude 
sein, ein Teil der Stadtstruktur oder eine künstlerische Besonderheit; sie sollten kritisch 
gesehen und mit eigenen Eindrücken und Vorschlägen ergänzt werden. 



6.  Module 

 
 Modul 1:  Baugeschichte 

Die europäische Baugeschichte wird, ausgehend von der Antike, in ihren Hauptepochen - 
Romanik, Gotik, Renaissance, Barock, Klassizismus, 19. und 20. Jahrhundert - dargestellt. 
Ausgehend vom Weltbild und den politischen und sozio-ökonomischen Verhältnissen 
werden wichtige Bauaufgaben, Städtebau, Bautypen und -konstruktionen sowie die Rolle 
der Bauberufe behandelt. Ein für die Epoche typischer Bau wird in seinen konstruktiven 
Prinzipien und Details untersucht. Ziel ist das Erkennen der charakteristischen Merkmale 
einer Epoche in Stil und Bautechnik. Das Programm sieht einen Eingangstest zu 
allgemeinen Architekturkenntnissen, Übungen am Bau und einen Abschlusstest vor. 

 
 Modul 2:  Materialien und ihr Verhalten 

Die wichtigsten Baumaterialien werden in Zusammensetzung und Struktur, Herkunft und 
Verwendung, Verfall und Erhaltung behandelt. Ziel ist das Erkennen des Materialverhaltens 
im Bau. Das Programm sieht einen Eingangs- und einen Abschlusstest vor. 

 
 Modul 3:  Analyse und Dokumentation 

Das Erstellen einer Dokumentation mit Archivforschung und Studium von Handbüchern und 
Berichten über frühere Eingriffe wird ebenso dargestellt wie Aufmass und Prüfung des Ist- 
Zustands. Ziel ist die genaue Kenntnis des Objekts vor dem Eingriff zur Erarbeitung eines 
Erhaltungsprojekts.  

 
 Modul 4:  Grundlagen der Denkmalpflege 

Entstehung und Entwicklung der Denkmalpflegeprinzipien mit den daraus folgenden 
praktischen Ergebnissen werden vorgestellt. Die Charta von Venedig (1964) und die 
nachfolgenden internationalen Übereinkommen werden auf ihre Anwendbarkeit in der 
Denkmalpflegepraxis untersucht. Ziel ist die Erkenntnis, dass Denkmalpflege ein 
dynamischer Prozess mit vernünftigen und praktisch anwendbaren Regeln ist.  

 
 Modul 5:  Zeichnen und Bauaufnahme 

Zeichen- und Aufnahmeübungen an Denkmälern in Thiene und anderen Orten und in den 
Werkstätten sollen Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmer in der grafischen 
Darstellung vertiefen. Sie werden mit Studien und Schadensaufnahmen erweitert.  
  
 
 Modul 6:  Werkstattübungen 

Das Übungsprogramm wird wesentlich von den Anforderungen der jeweiligen Baustellen 
bestimmt. Es ist also Vorbereitung und Erweiterung der Arbeit am Bau. Die einzelnen 
Programmpunkte sind weiter unter 7. beschrieben.  

 
 Modul 7:  Baustellenpraxis 

Die Erhaltungsarbeiten finden vorwiegend auf Baustellen statt. Mobile Elemente werden, 
wenn es der Erhaltungszustand erlaubt und/oder die Witterung es erfordert, in den 
Werkstätten bearbeitet. Die einzelnen Programmpunkte sind weiter unter 7. beschrieben.  

 
 Modul 8:  Besichtigungen und Exkursionen 

Laufende oder abgeschlossene Erhaltungsarbeiten werden von den am Bau 
Verantwortlichen und auch von den Kursteilnehmern selbst vorgestellt. Ziel ist die Erfassung 
von Zusammen-hängen, Zwängen und Wahlmöglichkeiten sowie der Gründe für die 
getroffenen Entscheidungen und die Überprüfung der eingesetzten Techniken und 
Materialien. 

Ein- oder mehrtägige Exkursionen in historische italienische Städte vertiefen die Kenntnisse 
von Baugeschichte, Materialien und Denkmalpflegeprinzipien. 


 
 Modul 9:  Italienisch 

Ein Einführungskurs in das praktische Italienisch soll es dem ausländischen Kursteilnehmer 
erleichtern, sich im Gastland zurechtzufinden, Kontakte mit der Bevölkerung herzustellen 
und an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Terminologieblätter zu spezifischen 
Themen sind in Vorbereitung und werden nach Fertigstellung ausgegeben. Auf Anfrage und 
bei Kostenübernahme durch die Teilnehmer kann der Unterricht vertieft werden. 

 
 Modul 10:  Prüfungen 

Der Kurs endet mit einer zweitägigen theoretischen und praktischen Prüfung. Der 
theoretische Teil betrifft die Inhalte der Module 1 bis 4. Im praktischen Teil stellt der 
Kursteilnehmer seine Übungsstücke und Erhaltungsarbeiten vor. Die Endnote setzt sich aus 
mehreren Einzelnoten zusammen, einschließlich der Bewertung der während des Kurses 
durchgeführten Tests und Übungen. Jeder Kursteilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung 
und nach bestandener Prüfung ein Zeugnis sowie den Europass Mobilität. 



deutsches Stipendienprgm. für 2011:
http://www.restaurator-im-handwerk.de/stipendienprogramm-restaurator-handwerk.htm

Schweizer Stipendienprgm. für 2011:
Das Bundesamt für Kultur – Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege in Bern, Schweiz, stellt auch dieses Jahr zwei umfassende Stipendien für qualifizierte Kandidaten zur Verfügung, die die Kurs- und Aufenthaltspesen decken.
Bedingungen zur Erhaltung der Stipendien:
1. eine Ausbildung als Handwerker haben und über mindestens ein Jahr Erfahrung im Bereich der Denkmalpflege verfügen
oder
2. eine akademische bzw. technische Ausbildung, Fähigkeiten und mindestens ein Jahr Erfahrung im Bereich der Denkmalpflege haben.
3. mindestens eine der vier Arbeitssprachen des Zentrums – deutsch, französisch, italienisch und englisch – sprechen bzw. verstehen
4. in der Schweiz leben und arbeiten.
Bitte setzen Sie sich unter folgender E-Mailadresse für weitere Informationen oder Fragen in Kontakt:
denkmalpflege@bak.admin.ch
Die Teilnahmeanträge sind binnen 25. August 2011 einzureichen.


ehem. deutsches Stipendienprgm. für 2010:
http://restaurator-im-handwerk.eu/stipendienprogramm-restaurator-handwerk.htm

INFO zur Bewerbung mit Europass


Links:
http://www.denkmalpflege-studium.de/
http://www.visitorstudies.nl
http://www.heritageconsultants.be
http://www.vvia.be
http://www.e-faith.org
http://www.historici.net
http://www.conservare.be
http://www.eur-heritage.org
http://www.crforum.be

Entwicklungsgeschichte der (techn.) Enzyklopädien

das Internetlexikon der Bauingenieure

das Lexikon der Meister

Centro Link nach Facebook:
http://www.facebook.com/home.php?#!/group.php?gid=126506334044382&v=info&ref=ts
http://www.facebook.com/home.php?#/centroeuropeo.perimestieri.delpatrimonio

bei Google Groups:
http://groups.google.it/group/centroeuropeo


http://fr.wikipedia.org/wiki/Gadzarts
http://en.wikipedia.org/wiki/Gadzarts


Baustilkunde:





Otto Johannsen: Eine Anleitung zum Eisenguss vom Jahre 1454 Georgius Agricola (vg. Georg Bauer) geb. 24.3.1494 in Glauchau, gest., 21.11.1555 in Chemnitz De re Metallica Jousse Mathurin de la Fleche geb. 1575 in La Feche, gest. 1645 "La fidèle ouverture de l'art de Serrurerie"  veröffentlicht 1627
Die Baukunst der Renaissance in Italien Decoration in Erz:

Donnerstag, 10. September 2009

Ausflug Laguna Nord

zur Geschichte Venedigs
und
dem Markuslöwen

typisches Lagunen-Fischerhaus:




Hauptkanal bei Torcello:




Santa Maria Assunta:


von Isola San Pietro aus gesehen:
der "Thron des Attila" auf Torcello und
im Hintergrund "Santa Maria Assunta"





Mittwoch, 27. Mai 2009

25.5.09 Charta von Venedig / 1964

26.5.09 Charta v. Venedig / Herr Dipl.-Ing. Elbert war der erste Präsident des Centro in San Servolo
und ist heute der Wissenschaftspräsident der Stiftung.


Es gibt drei Typen : Charten / Konventionen/Erklärungen sind in der langen Geschichte des Denkmalschutzes als Papiere immer schon verfasst worden. Die „schwachen“ Erklärungen werden von den persönlich anwesendenden Mitglieder am Ende der div. Veranstaltungen schriftlich verfasst und binden nur die anwesenden Mitglieder. Die Charten werden ebenfalls am Ende einer Veranstaltung mit bindender Verpflichtung nur der anwesenden Mitglieder schriftlicher abgefasst. Die Fachleute aus den verschiedenen Ministerien beschliessen bindend für die teilnehmenden Staaten die Charten und ähnelt einem „Gentlemen Aggrement“ und haben keine gesetzes Kraft.
Konventionen sind auf interstaatlicher Ebene die höchsten Vereinbarungen die erreicht werden können. Des geschieht in Textentwürfen die in den einzelen Ländern quasi endlos beraten werden und die dann einheitlich allen Ländern an einem Ort zur Unterschrift vorgelegt wird. Unterschrieben wird meist auf Ministerebene. Jede Konvention hat vor der „Inkrafttretung“ eine minimale Anzahl von Unterschriften zu haben. Sodann sind „alle“ Mitgliedsländer verpflichtet die nationale Gesetzgebung an die Konvention anzupassen.
Ein Beispiel über den Schutz von Kulturgütern im Kriegsfall ist die „Haager Konvention“.
Rechteckiges Quadrat mit Dreieck unten und diagonale blau-weise Färbung als Zeichen aussen angebracht. Bomberbesatzungen werden sich im Kriegsfall eher nicht danach richten...


Zusammenfassung der Charta v. Venedig

a - Fachleute für Fachleute
b - Einzeldenkmal und Ensemble (d. Denkmalbereiches)
c - alle Wissenschaften und Techniken
d - Erhaltung des Kunstwerkes und des geschichtlichen Zeugnisses (mit Patina)
e - dauernde Pflege, nützliche Funktion
f - Rahmen und Umgebung
g - Restaurierung ist die Ausnahme
h - Grenzen, Dokumente, Stempel unserer Zeit
i - Traditionelle und moderne Technik
j - Stileinheit ist kein Ziel, neue Elemente müssen sich unterscheiden
k - Dokumentation

Weitere Webseite über Denkmalschutzdok.
WWW. COE.int.

REP 1638/2008
http://assembly.coe.int/Mainf.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta08/ERES1638.htm

REP 1851/2008
http://assembly.coe.int/Mainf.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta08/EREC1851.htm

Es gibt neben dem von EU/Europarat in Thiene (Centro Europeo per I Mestieri del Patrimonio) ausgestatten Zentrum noch Zentren in London, Paris und Rumänien.

Denkmalschutz-Expertenkomitee des Europarates
CDPATEP für Landschaftsschutz
http://www.coe.int/t/dg4/cultureheritage/About/governance/CDPATEP_en.asp



Zusammenfassung der
Europäische Denkmalschutz-Charta
von 1975

A - Politker an Bürger
B - „Erhaltende Erneuerung“
C - Einzeldenkmal und Ensemble
D - Erbe – Vergangenheit – Rahmen für die Entwicklung des Menschen – soz. Kapital
E - Gefahr und Abwehr
F - Einsatz rechtlicher, adminstrativer, finanzieller, technischer Mittel
G - Ausbildung und Beschäftigung (→ Geburtsstunde des Centro Europeo Restauro)
H - Generationsverantwortung
I – gemeinsame Lösungen in allen Ländern Europas



Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles (Denkmalbereiche)

Charta von Venedig

Definitionen

Artikel 1
Artikel 2
Zielsetzung
Artikel 3
Erhaltung
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Restaurierung
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Denkmalbereiche
Artikel 14
Ausgrabungen
Artikel 15
Dokumentation und Publikation
Artikel 16






Aufgestellt 1964 - Deutsche Übersetzung 1989 auf der Grundlage des französischen und englischen Originaltextes und vorhandener deutscher Fassungen durch: Ernst Bacher (Präsident des ICOMOS Nationalkomitees Österreich), Ludwig Deiters (Präsident des ICOMOS Nationalkomitees Deutsche Demokratische Republik), Michael Petzet (Präsident des ICOMOS Nationalkomitees Bundesrepublik Deutschland) und Alfred Wyss (Vizepräsident des ICOMOS Nationalkomitees Schweiz)



Als lebendige Zeugnisse jahrhundertealter Traditionen der Völker vermitteln die Denkmäler in der Gegenwart eine geistige Botschaft der Vergangenheit. Die Menschheit, die sich der universellen Geltung menschlicher Werte mehr und mehr bewußt wird, sieht in den Denkmälern ein gemeinsames Erbe und fühlt sich kommenden Generationen gegenüber für ihre Bewahrung gemeinsam verantwortlich. Sie hat die Verpflichtung, ihnen die Denkmäler im ganzen Reichtum ihrer Authentizität weiterzugeben.

Es ist daher wesentlich, daß die Grundsätze, die für die Konservierung und Restaurierung der Denkmäler maßgebend sein sollen, gemeinsam erarbeitet und auf internationaler Ebene formuliert werden, wobei jedes Land für die Anwendung im Rahmen seiner Kultur und seiner Tradition verantwortlich ist.

Indem sie diesen Grundprinzipien eine erste Form gab, hat die Charta von Athen von 1931 zur Entwicklung einer breiten internationalen Bewegung beigetragen, die insbesondere in nationalen Dokumenten, in den Aktivitäten von ICOM und UNESCO und in der Gründung des „Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung der Kulturgüter" Gestalt angenommen hat. Wachsendes Bewußtsein und kritische Haltung haben sich immer komplexeren und differenzierteren Problemen zugewandt; so scheint es an der Zeit, die Prinzipien jener Charta zu überprüfen, um sie zu vertiefen und in einem neuen Dokument auf eine breitere Basis zu stellen.

Daher hat der vom 25. - 31. Mai 1964 in Venedig versammelte II. Internationale Kongreß der Architekten und Techniker der Denkmalpflege den folgenden Text gebilligt:

Definitionen

Artikel 1

Der Denkmalbegriff umfaßt sowohl das einzelne Denkmal als auch das städtische oder ländliche Ensemble (Denkmalbereich), das von einer ihm eigentümlichen Kultur, einer bezeichnenden Entwicklung oder einem historischen Ereignis Zeugnis ablegt. Er bezieht sich nicht nur auf große künstlerische Schöpfungen, sondern auch auf bescheidene Werke, die im Lauf der Zeit eine kulturelle Bedeutung bekommen haben.


Artikel 2

Konservierung und Restaurierung der Denkmäler bilden eine Disziplin, welche sich aller Wissenschaften und Techniken bedient, die zur Erforschung und Erhaltung des kulturellen Erbes beitragen können.


Zielsetzung

Artikel 3

Ziel der Konservierung und Restaurierung von Denkmälern ist ebenso die Erhaltung des Kunstwerks wie die Bewahrung des geschichtlichen Zeugnisses.


Erhaltung

Artikel 4

Die Erhaltung der Denkmäler erfordert zunächst ihre dauernde Pflege.


Artikel 5

Die Erhaltung der Denkmäler wird immer begünstigt durch eine der Gesellschaft nützliche Funktion. Ein solcher Gebrauch ist daher wünschenswert, darf aber Struktur und Gestalt der Denkmäler nicht verändern. Nur innerhalb dieser Grenzen können durch die Entwicklung gesellschaftlicher Ansprüche und durch Nutzungsänderungen bedingte Eingriffe geplant und bewilligt werden.


Artikel 6

Zur Erhaltung eines Denkmals gehört die Bewahrung eines seinem Maßstab entsprechenden Rahmens. Wenn die überlieferte Umgebung noch vorhanden ist, muß sie erhalten werden und es verbietet sich jede neue Baumaßnahme, jede Zerstörung, jede Umgestaltung, die das Zusammenwirken von Bauvolumen und Farbigkeit verändern könnte.


Artikel 7

Das Denkmal ist untrennbar mit der Geschichte verbunden, von der es Zeugnis ablegt, sowie mit der Umgebung, zu der es gehört. Demzufolge kann eine Translozierung des ganzen Denkmals oder eines Teiles nur dann geduldet werden, wenn dies zu seinem Schutz unbedingt erforderlich ist oder bedeutende nationale oder internationale Interessen dies rechtfertigen.


Artikel 8

Werke der Bildhauerei, der Malerei oder der dekorativen Ausstattung, die integraler Bestandteil eines Denkmals sind, dürfen von ihm nicht getrennt werden; es sei denn, diese Maßnahme ist die einzige Möglichkeit, deren Erhaltung zu sichern.


Restaurierung

Artikel 9

Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird sich das ergänzende Werk von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. Zu einer Restaurierung gehören vorbereitende und begleitende archäologische, kunst­und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen.


Artikel 10

Wenn sich die traditionellen Techniken als unzureichend erweisen, können zur Sicherung eines Denkmals alle modernen Konservierungs und Konstruktionstechniken herangezogen werden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen und durch praktische Erfahrung erprobt ist.


Artikel 11

Die Beiträge aller Epochen zu einem Denkmal müssen respektiert werden: Stileinheit ist kein Restaurierungsziel. Wenn ein Werkverschiedene sich überlagernde Zustände aufweist, ist eine Aufdeckung verdeckter Zustände nur dann gerechtfertigt, wenn das zu Entfernende von geringer Bedeutung ist, wenn der aufzudeckende Bestand von hervorragendem historischen, wissenschaftlichen oder ästhetischen Wert ist und wenn sein Erhaltungszustand die Maßnahme rechtfertigt. Das Urteil über den Wert der zur Diskussion stehenden Zustände und die Entscheidung darüber, was beseitigt werden darf, dürfen nicht allein von dem für das Projekt Verantwortlichen abhängen.


Artikel 12

Die Elemente, welche fehlende Teile ersetzen sollen, müssen sich dem Ganzen harmonisch einfügen und vom Originalbestand unterscheidbar sein, damit die Restaurierung den Wert des Denkmals als Kunst und Geschichtsdokument nicht verfälscht.


Artikel 13

Hinzufügungen können nur geduldet werden, soweit sie alle interessanten Teile des Denkmals, seinen überlieferten Rahmen, die Ausgewogenheit seiner Komposition und sein Verhältnis zur Umgebung respektieren.


Denkmalbereiche

Artikel 14

Denkmalbereiche müssen Gegenstand besonderer Sorge sein, um ihre Integrität zu bewahren und zu sichern, daß sie saniert und in angemessener Weise präsentiert werden. Die Erhaltungs und Restaurierungsarbeiten sind so durchzuführen, daß sie eine sinngemäße Anwendung der Grundsätze der vorstehenden Artikel darstellen.


Ausgrabungen

Artikel 15

Ausgrabungen müssen dem wissenschaftlichen Standard entsprechen und gemäß der UNESCO Empfehlung von 1956 durchgeführt werden, welche internationale Grundsätze für archäologische Ausgrabungen formuliert.

Erhaltung und Erschließung der Ausgrabungsstätten sowie die notwendigen Maßnahmen zum dauernden Schutz der Architekturelemente und Fundstücke sind zu gewährleisten. Außerdem muß alles getan werden, um das Verständnis für das ausgegrabene Denkmal zu erleichtern, ohne dessen Aussagewert zu verfälschen.

Jede Rekonstruktionsarbeit soll von vornherein ausgeschlossen sein; nur die Anastylose kann in Betracht gezogen werden, das heißt, das Wiederzusammensetzen vorhandener, jedoch aus dem Zusammenhang gelöster Bestandteile. Neue Integrationselemente müssen immer erkennbar sein und sollen sich auf das Minimum beschränken, das zur Erhaltung des Bestandes und zur Wiederherstellung des Formzusammenhanges notwendig ist.


Dokumentation und Publikation


Artikel 16

Alle Arbeiten der Konservierung, Restaurierung und archäologischen Ausgrabungen müssen immer von der Erstellung einer genauen Dokumentation in Form analytischer und kritischer Berichte, Zeichnungen und Photographien begleitet sein. Alle Arbeitsphasen sind hier zu verzeichnen: Freilegung, Bestandssicherung, Wiederherstellung und Integration sowie alle im Zuge der Arbeiten festgestellten technischen und formalen Elemente. Diese Dokumentation ist im Archiv einer öffentlichen Institution zu hinterlegen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung wird empfohlen.


Mitglieder der Redaktionskommission für die Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern waren:

Piero Gazzola (Italien), Präsident; Raymond Lemaire (Belgien), Berichterstatter; J. Bassegoda Nonell (Spanien); Luis Benavente (Portugal); Djurdje Boscovic (Jugoslawien); Hirsoshi Daifuku (UNESCO); P. L. de Vrieze (Niederlande); Harald Langberg (Dänemark); Mario Matteucci (Italien); Jean Merlet (Frankreich); Carlos Flores Marini (Mexico); Robert Pane (Italien); S. C. J. Pavel (Tschechoslowakei); Paul Philippot (ICCROM); Victor Pimentel (Peru); Harold Plenderleith (ICCROM); Deoclecio Redig de Campos (Vatikan); Jean Sonnier (Frankreich); Francois Sorlin (Frankreich); Gertrud Tripp (Österreich); Jan Zachwatovicz (Polen); Mustafa S. Zbiss (Tunesien).

als Pdf:
http://denkmalpflege.tuwien.ac.at/seite/main/lehre/lva/257_058/9.vo_skript.pdf




Würzburger Erklärung 1984: 2. Kongress "Handwerk in der Denkmalpflege"
http://www.nationalkomitee.de/appelle/300584.htm

Die Ziele in der Restaurierung nach deutschem Muster sind :

Ein Auszug aus der Satzung des VDR Verband der Restauratoren e. V.

" Kulturgüter vermitteln als materielle Zeugnisse des Kulturellen Erbes einen lebendigen Einblick in die Vergangenheit. Für die Gesellschaft ist es von besonderer Bedeutung, die Kulturgüter zu bewahren und an kommende Generationen weiterzugeben. Die Restauratoren übernehmen mit ihrer Arbeit besondere Verantwortung für das Kulturgut gegenüber der Gesellschaft und der Nachwelt. Ihre Aufgabe ist der Schutz, die Erhaltung und die Restaurierung des Kulturgutes, im Respekt des ganzen Reichtums seiner Authentizität und unter Wahrung seiner Integrität. Die hohen ethischen Grundsätze, denen sie sich verpflichtet fühlen, sind in den Ehrenkodizies für Restauratoren fixiert und weisen sie als Angehörige der Freien Berufe aus. "

VDR Verband der Restauratoren e.V. DER RESTAURATOR - Eine Definition des Berufes

Grundlagen
Ehrenkodex für Restauratoren: (hier ein Auszug)

" Kunst- und Kulturgut befindet sich in staatlichem, kommunalem, kirchlichem und privatem Besitz. Seine Betreuung obliegt Archiven, Bibliotheken, Museen und Sammlungen, der Denkmalpflege, den Kirchen und privaten Eigentümern. Sie sind verpflichtet es zu erhalten.

Allgemeine Verpflichtungen des Restaurators

Verantwortung

Der Restaurator trägt die grundsätzliche Verantwortung für das ihm anvertraute Kunst- und Kulturgut. Das Verhältnis Restaurator und Eigentümer muß auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt beruhen.

Kompetenz

Der Restaurator soll nur Arbeiten ausführen, die im Bereich seiner fachspezifischen beruflichen Kompetenz liegen.

Abweisung

Der Restaurator darf keine Aufträge ausführen, die den historischen Bestand von Kunst- und Kulturgut gefährden oder verfälschen. Er verpflichtet sich, Aufträge, die dieser Auffassung wiedersprechen, abzulehnen.

Qualitätsanspruch

Der Restaurator soll an seine Arbeit die höchsten Qualitätsansprüche stellen, unabhängig von Wert und Rang des Kunst- und Kulturgutes. Müssen Einschränkungen des Behandlungsumfanges in Kauf genommen werden, hat die Substanzerhaltung absoluten Vorrang.

Tätigkeit des Restaurators

Schadensverhütung

Vorbeugende Maßnahmen an Kunst- und Kulturgut und in dessen Umgebung, die Schäden verhüten oder den direkten Eingriff vermeiden, sind vorrangig.

Dokumentation

Der Restaurator ist verpflichtet, alle von ihm durchgeführten Untersuchungen, deren Ergebnisse und alle zu Substanzsicherung und Restaurierung angewandten Maßnahmen, Methoden und Materialien zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist eine wichtige Quelle für die Geschichte des Kunst- und Kulturgutes. Sie ist daher an geeigneter Stelle aufzubewahren und zugänglich zu halten.

Untersuchung

Der Restaurator muß vor jeder Konservierung oder Restaurierung eine methodische Untersuchung vornehmen, die alle notwendigen historischen und technologischen Fragen abklärt. Zuvor ist der Umfang der Untersuchungen einzugrenzen. Die Untersuchung erfolgt in mehreren Schritten. Sie beginnt mit einer genauen Bestandsaufnahme des angetroffenen Zustands und kann, wenn z.B. historische Veränderungen nicht erhalten werden können, bis hin zu einer Objektanalyse - die umfangreichste Art der Untersuchung - weitere Untersuchungsschritte erfordern. Materialproben dürfen nur dann entnommen werden, wenn dadurch Fragen geklärt und Entscheidungen gefällt werden können. Sie sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dies gilt auch für alle Eingriffe.

Konservierung und Restaurierung

Der Restaurator hat vorrangig den historischen Bestand des Kunst- und Kulturgutes zu konservieren.

Restaurierung dient der Wiederherstellung eines bestimmten historischen Zustandes, der Wiederlesbarkeit der ästhetischen Wirkung oder der Wiedernutzbarkeit von Kunst und Kulturgut. Restauratorische Eingriffe sind irreversibel. Daher muß die größte Sorgfalt auf die Planung, Begründung, Ausführung und Dokumentation einer Restaurierung gelegt werden.

Umfang der Behandlung

Der Restaurator hat den Umfang seiner Behandlung auf das Notwendigste zu beschränken. Er darf nicht bewußt, oder zum eigenen Vorteil die Maßnahmen ausweiten, er darf aber auch nichts bewußt unterlassen.

Technik und Materialien

Der Restaurator darf nur solche Techniken und Maßnahmen anwenden, die nach aktuellem Kenntnisstand den ideellen und materiellen Bestand des Kunst- und Kulturgutes nicht gefährden und künftige Maßnahmen nicht behindern.

Wartung

Der Restaurator soll dem Eigentümer genaue Informationen zur sachgerechten Pflege und Aufbewahrung des Kunst- und Kulturgutes geben und ihm eine regelmäßige Wartung empfehlen.

Notsituation

Bei einem Not- oder Katastrophenfall soll der Restaurator im Rahmen des Möglichen Hilfe leisten, um den Schaden am Kunst- und Kulturgut so gering wie möglich zu halten . . . " (weitere Infos siehe auch obige Links)

Grundlage: CODE OF ETHICS 1986 IIC - CG and CAPC
Ausarbeitung: Bachmann, Reichwald (DRV), Ritterpusch (IADA), Seebach (DVFR), Wihr (AdR)

Link zu "Standards der Baudenkmalpflege" / BDA (als PDF mit 416 Seiten)
http://www.bda.at/documents/663023798.pdf